Master ab HS24

Auf Masterstufe kann ein Minor Kriminologie à 30 ECTS und ein Minor Strafrecht à 30 ECTS ab HS24 besucht werden. Dieser richtet sich an Studierende anderer Fakultäten.

Die Zulassung zum Minor auf der Masterstufe setzt einen abgeschlossenen rechtswissenschaftlichen Minor auf der Bachelorstufe im Umfang von 30 oder 60 ECTS-Punkten oder einen der folgenden Bachelorabschlüsse voraus:

  • Bachelor of Science in Educational Science
  • Bachelor of Science in Psychology
  • Bachelor of Arts in Social Anthropology
  • Bachelor of Arts in Social Sciences
  • Bachelor of Arts in Political Science
  • Bachelor of Arts in Sociology.

Der Minor wird kumulativ abgeschlossen. Es müssen Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 ECTS aus den folgenden Lehrveranstaltungen absolviert werden.

Studienberatung Minorstudium "Kriminologie"

Jacqueline Kolb, jacqueline.kolb@unibe.ch

 

Häufige Fragen

Der Bachelor-Minor Kriminologie à 30 ECTS wird mit Inkrafttreten der Studienplanänderung ab HS 2024 nicht mehr angeboten. Studierende, die diesen Minor vor dem HS 2024 aufgenommen haben, beenden ihn bis FS 2027. Neu ist an dessen Stelle der Minor Kriminologie auf Masterstufe à 30 ECTS konzipiert worden.

Nein, findet keine besondere Einführungsveranstaltung fürs Minorstudium "Kriminologie". Studienanfänger:innen wird jedoch empfohlen, am Tag des Studienbeginns die allgemeine Einführung in die Minorstudiengänge an der RW-Fakultät zu besuchen.

Nein. Sie können mit dem Minorstudium ohne Weiteres erst im 3. Semester beginnen. Sie müssen damit aber in Kauf nehmen, dass Ihr Bachelorstudium dann insgesamt 8 Semester dauert. Auch können Sie das 3. und 5. sowie das 4. und 6. Semester des Kriminologie-Minorstudiums parallel – das heisst, gleichzeitig – besuchen und die Prüfungen ablegen.