Auf Masterstufe kann ein Minor Kriminologie à 30 ECTS und ein Minor Strafrecht à 30 ECTS ab HS24 besucht werden. Dieser richtet sich an Studierende anderer Fakultäten.
Die Zulassung zum Minor auf der Masterstufe setzt einen abgeschlossenen rechtswissenschaftlichen Minor auf der Bachelorstufe im Umfang von 30 oder 60 ECTS-Punkten oder einen der folgenden Bachelorabschlüsse voraus:
- Bachelor of Science in Educational Science
- Bachelor of Science in Psychology
- Bachelor of Arts in Social Anthropology
- Bachelor of Arts in Social Sciences
- Bachelor of Arts in Political Science
- Bachelor of Arts in Sociology.
Der Minor wird kumulativ abgeschlossen. Es müssen Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 ECTS aus den folgenden Lehrveranstaltungen absolviert werden.