Sichernde Massnahmen im Lichte der Rationalisierung des Strafrechts
In meiner Dissertation argumentiere ich dafür, dass das zweispurige Sanktionenrecht aus Rationalitätsgründen reformiert werden sollte. Das zweispurige Sanktionenrecht ist auf Grundlage der Vorarbeiten insbesondere von Carl Stooss und Franz von Liszt im deutschsprachigen Raum entstanden. Ziel war es, durch die Einführung von Massnahmen, das Strafrecht zu säkularisieren, humanisieren, liberalisieren und rationalisieren. In den letzten Jahren gab es zunehmend Kritik am zweispurigen Sanktionenrecht, die in Frage stellt, ob die Einführung und Anordnung von strafrechtlichen Massnahmen dem Rationalisierungsanspruch gerecht werden. Insbesondere in Bezug auf sichernde Massnahmen stellt sich die Frage, ob die damit verbundenen Risikoeinschätzungen den Anspruch an Wissenschaftlichkeit erfüllen. In meiner Dissertation untersuche ich vor dem Hintergrund eines allgemeinen Fortschritts in Gesellschaft, Politik und Wissenschaft, wie die Rationalisierungsansprüche ans Strafrecht charakterisiert werden können, und zeige auf, dass und inwiefern das schweizerische Sanktionenrecht in Bezug auf sichernde Massnahmen rationaler ausgestaltet sein müsste.