K.-L. K. war Ordentlicher Professor und Co-Direktor des Departements für Strafrecht und Kriminologie sowie des Departements für rechtswissenschaftliche Grundlagenfächer an der Universität Bern. Er lehrte die Fächer Strafrecht, Kriminologie und rechtswissenschaftliche Grundlagenfächer (Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtssoziologie). Nach Studien der Rechtswissenschaft, Philosophie und Soziologie war er an deutschen Universitäten als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Vertretungsprofessor tätig. Während seiner Tätigkeit als Richter in Deutschland habilitierte er sich 1983 an der Universität des Saarlandes. 1989/90 war er Dekan der Berner Fakultät. Als Gastprofessor war er unter anderem an der University of British Columbia / Canada, an der School of Criminology der Simon Fraser University / Canada, an der Kansai University, Osaka, Japan und an der China University of Political Science and Law, Beijing, China tätig. Berufungen an andere Universitäten und in das Amt eines Generalstaatsanwalts in Deutschland lehnte er ab. Er ist Gründungspräsident des Berner Forums für Kriminalwissenschaften, Präsident der Studienleitung der SCIP (School of Criminology, International Criminal Law and Psychology of Law) an der Universität Bern, geschäftsführender Herausgeber der Schweizerischen Kriminologischen Untersuchungen und Mitherausgeber verschiedener strafrechtlicher und kriminologischer Periodika. Dienstleistungen umfassen diverse Expertentätigkeiten, Gutachten, Begleitforschungen und Beratungen internationaler und nationaler Institutionen. K.-L. K. ist unter anderem Mitglied des Fachbeirates des Max-Planck-Instituts für Ausländisches und Internationales Strafrecht, der Groupe Européen de la Recherche sur les Normativités (GERN) und des Network of Excellence der Europäischen Union im Bereich Sociology of Law (application Onati). 2010 wurde ihm die Medaille der Universität Bialystok für seine Beiträge zur weltweiten Forschung in Strafrechtswissenschaft und Kriminologie und für seine Unterstützung der internationalen akademischen Zusammenarbeit verliehen. Für das Jahr 2012 wurde er zum Senior Fellow des Alfried Krupp Wissenschaftskollegs Greifswald ernannt.
Das Wissenschaftsverständnis
Meine wissenschaftliche Tätigkeit erstreckt sich auf das Strafrecht einschliesslich des Strafprozessrechts, die Kriminologie, die wissenschaftliche Kriminalpolitik sowie auf die theoretischen Grundlagen der Rechtswissenschaft. Veröffentlichungen betreffen die Rechtsordnungen Deutschlands wie der Schweiz, kriminologische Beiträge beziehen sich zum Teil auch auf den englischen und den französischen Sprachkreis. Diese Breite des Tätigkeitsfeldes ist nur an einer relativ kleinen und mehrsprachigen Universität wie Bern möglich. Für die Wahl des Ortes meiner Tätigkeit war es bestimmend, eine solch breit gefächerte Aufgabe dauerhaft ausüben zu können. Das Anliegen, Generalist und nicht Spezialist sein zu wollen, rührt aus der Überzeugung, dass eine rein nationalstaatlich oder dogmatisch-systematisch betriebene Jurisprudenz zu einer Sozialtechnologie verkommt, während der Rationalitätsanspruch der Rechtswissenschaft eine Auseinandersetzung sowohl mit den gesellschaftstheoretisch-philosophischen Grundannahmen wie mit den empirisch beobachtbaren Wirkungen juristischer Betätigung verlangt. Bereits die Entscheidung für das Strafrecht als mein dogmatisches Kernfach erfolgte im Hinblick darauf, dass dieses Rechtsgebiet wie kein anderes als Anwendungsgebiet praktischer Philosophie und als Mikrokosmos sozialer Regulierung verstanden werden kann. Mein Bemühen, an der Wiedererweckung einer „gesamten Strafrechtswissenschaft“ mitzuwirken, mag am Besten daran erkenntlich sein, dass sich meine Schriften nicht nur mit Themenbereichen aus dem Strafrecht, der Kriminologie und den rechtswissenschaftlichen Grundlagenwissenschaften befassen, sondern durchwegs disziplinübergreifende Zusammenhänge betonen. Strafrechtstheorie und Kriminalpolitik in ihrem Beitrag zum Freiheitserhalt der Menschen sind Fixpunkte meiner Forschungsinteressen. Wer meine Veröffentlichungen liest, wird unschwer feststellen, dass sie im Dschungel der Unübersichtlichkeit strafrechtstheoretischer und kriminalpolitischer Vorstellungen einen einigermassen geradlinigen Weg zu beschreiten suchen. Die analytische Dimension der Strafrechtstheorie und die gestaltende Dimension der Kriminalpolitik werden von mir als zwei Aspekte desselben Bemühens gedeutet: Die förmliche Desavouierung des Normbruchs auf Kosten des Normbrechers an enge berechenbare Voraussetzungen zu binden, welche sich aus der Notwendigkeit zur Sicherung individueller Freiheiten und aus der Tauglichkeit der Instrumente strafrechtlicher Reaktion ergeben. Daraus resultiert eine Strafrechtstheorie, die ihren Gegenstand im positiven Strafrecht nicht schon fertig vorfindet, sondern ihn sich gesellschaftstheoretisch erschliesst, indem sie sich immer wieder neu der höchst problematischen Aufgabe des Strafrechts, auf Kosten der Freiheit des Normbrechers Freiheitsgarantien normativ zu bekräftigen, vergewissert. Zudem tritt damit eine Kriminalpolitik hervor, die sich als Gegenentwurf zu der derzeit betriebenen Politik der „Inneren Sicherheit" und der Teilprivatisierung der Kriminalitätsvorsorge versteht. Ihr Anliegen verlangt im Kern integrative, möglichst ausgrenzungsarme Strategien der Konfliktvorbeugung und -bewältigung. Meine Beiträge zur Kriminologie beziehen sich auf eine Standortbestimmung der Kriminologie als Basis und Antriebsquelle einer „vernünftigen“, also: erfahrungswissenschaftlich gestützten wie auch gemeinsinnbezogenen Kriminalpolitik.